Staatliche Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien
Profitieren Sie von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden zur Zeit auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt z. B. in Neubauten werden Solarkollektoranlagen aktuell mit 30% der förderfähigen Kosten gefördert. Beim Austausch Ihrer alten Heizung gegen eine moderne Biomasseheizung wie Pellet-, Scheitholz sowie Kombigeräte werden bis zu 45% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen (Stand 04.01.2020, laut Förder.Navi). Mit welcher Förderung Sie rechnen können und welche Option für Sie sinnvoll ist, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.